mh2-experts

Ihre rechtssichere Lieferkette –
von unseren Experten persönlich geprüft!

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Handeln dringend erforderlich!

Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise den umfassenden Dokumentationspflichten, drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes. Unternehmen sollten daher jetzt handeln, um die gesetzlichen Vorgaben mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen.

Mathias Hess, Managing Director

Handeln dringend erforderlich!

Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise den umfassenden Dokumentationspflichten, drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes. Unternehmen sollten daher jetzt handeln, um die gesetzlichen Vorgaben mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen.

Lieferkettengesetz verursacht erheblichen Aufwand

Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand massiv, der mit der Einhaltung des Lieferkettengesetzes verbunden ist. Eine Risikoanalyse und der Versand von Fragebögen an Lieferanten reichen bei weitem nicht aus, um den umfassenden Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Spätestens am 31. Dezember 2024, wenn die verlängerte Frist für die Einreichung des BAFA-Berichts abläuft, werden viele Unternehmen feststellen, dass der tatsächliche Aufwand deutlich höher ist als ursprünglich angenommen. Gleichzeitig schießen einige Unternehmen weit über das Ziel hinaus und hinterfragen ihre Geschäftsbeziehungen, weil ausländische Lieferanten nicht bestätigen wollen, dass sie sich an das Gesetz halten – was weder erforderlich noch vorgesehen ist. Es kommt darauf an, die richtige Balance zu finden.

Mathias Hess, Managing Director

VORTEILE

Den Kunden rundum absichern – das ist das Ziel der mh2-experts. Ob die Erfüllung der der gesetzlichen Vorgaben des LkSG, der Auslagerung der gesamten operativen Aufgaben, oder die Nutzung langjähriger Expertise für den Kunden, all dies ist der Weg dahin. Mit Einfachheit und Effizienz löst mh2-experts alle komplexen Herausforderungen im Kundeninteresse. Für den Kunden heißt das auf jeden Fall: Sicherheit rund um das LkSG.

LÖSUNGEN

Die mh2-experts GmbH bietet das komplette Business Process Outsourcing aller operativen Aufgaben rund um das Lieferkettengesetz an. Das Unternehmen verfügt über ein eigenes Service-Center in Deutschland und versteht sich als Komplettdienstleister rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der den betroffenen Unternehmen sämtliche Aufgaben abnimmt, die mit dem LkSG zu tun haben. Die kompetenten und insbesondere zum Thema Lieferkettengesetz zertifizierten Mitarbeiter der mh2-experts GmbH übernehmen dabei die Verantwortung für sämtliche operative Aufgaben.

SERVICE

Für sämtliche Aufgaben des Outsourcing-Services steht Unternehmen ein spezialisierter zentraler Ansprechpartner zur Verfügung
Risiko-Management – Maßnahmen-Management – Beschwerde-Management – Prüfung auf negative Medienberichterstattung (Adverse Media Screening) – Dokumentation und Berichterstattung – Menschenrechtsbeauftragter

News und Presse

Verantwortung entlang der Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Fokus. Welche Auswirkungen…
Mathias Hess ist Managing Director der mh2-experts sowie Experte für IT-Management und die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in kleinen und mittleren Unternehmen