CSDDD – Transparenz in der Lieferkette als Schlüssel zur Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU setzt neue Maßstäbe für die Transparenz und Verantwortung in globalen Lieferketten. Unternehmen sind künftig verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Risiken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.

Warum ist Transparenz entscheidend?

Die CSDDD fordert Unternehmen auf, über ihre Lieferketten hinweg klare Einblicke zu schaffen. Es reicht nicht mehr aus, Verantwortung nur für direkte Zulieferer zu übernehmen – auch indirekte Lieferanten müssen in den Blick genommen werden. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie Umweltschäden systematisch zu verhindern.

Verpflichtung zur Offenlegung

Die CSDDD geht Hand in Hand mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Diese Berichte müssen darlegen, wie Risiken in der Lieferkette erkannt und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sie zu minimieren.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die Transparenz in ihrer Lieferkette schaffen, gewinnen nicht nur an Vertrauen bei Stakeholdern, sondern reduzieren auch rechtliche Risiken. Die Anforderungen mögen komplex wirken, doch sie bieten auch die Chance, globale Standards zu setzen und aktiv eine nachhaltigere Wirtschaft mitzugestalten.

Die Zeit ist jetzt, um Verantwortung zu übernehmen – nicht nur für den eigenen Betrieb, sondern für die gesamte Lieferkette.

Entstehung des CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde von der Europäischen Kommission initiiert, um Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette zu verpflichten. Diese wird aller voraussicht nach das Deutsche Lieferkettengesetz ablösen bzw. wird das deutsche Gesetz entsprechend verändert.

Federführend war die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST) unter der Leitung von Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz. Bereits 2020 betonte Reynders die Notwendigkeit verbindlicher Regelungen und leitete 2021 eine öffentliche Konsultation ein, um Inputs von Unternehmen, NGOs und Gewerkschaften einzuholen.

Wichtige Akteure in der Initiierung:

Europäisches Parlament: Das Parlament forderte schon vor dem offiziellen Vorschlag der Kommission verbindliche Vorschriften. Besonders engagiert war Lara Wolters, niederländische Europaabgeordnete der S&D-Fraktion, die sich seit Jahren für eine strengere Regulierung globaler Lieferketten einsetzt.

Zivilgesellschaft und NGOs: Organisationen wie Amnesty International, Oxfam und die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) spielten eine Schlüsselrolle. Sie übten massiven Druck auf die EU-Institutionen aus und forderten ein robustes Gesetz zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

Mitgliedstaaten: Länder wie Deutschland, Frankreich und die Niederlande unterstützten die Initiative, basierend auf Erfahrungen mit eigenen nationalen Gesetzen, darunter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Unternehmen und Wirtschaftsverbände: Einige progressive Unternehmen und Verbände begrüßten die Richtlinie, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.

Die CSDDD spiegelt ein Zusammenspiel von politischem Willen, zivilgesellschaftlichem Engagement und nationalen Fortschritten wider, wobei die Europäische Kommission die treibende Kraft darstellt. Sie setzt einen Meilenstein für einheitliche Standards in der EU.

Aktuelle Mindestlohnverstöße in Deutschland

Jüngste Berichte über Mindestlohnverstöße in Deutschland zeigen deutlich, dass selbst hierzulande grundlegende Rechte von Arbeitnehmern regelmäßig verletzt werden. Beispielsweise bleibt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns vielen Branchen ein erhebliches Problem.

Aktuelle Daten des Bundesfinanzministeriums zeigen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im vergangenen Jahr rund 25.000 Arbeitgeber überprüfte und in fast jeder vierten Kontrolle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt wurden. Besonders betroffen sind das Gastgewerbe, die Transport- und Logistikbranche sowie das Baugewerbe. In Niedersachsen entfiel fast die Hälfte der Verstöße allein auf Gastronomie und Hotellerie.

Diese Zahlen machen deutlich: Verstöße gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte sind kein Problem, das nur andere Teile der Welt betrifft. Auch in Deutschland, wo wir oft annehmen, dass Gesetze zuverlässig eingehalten werden, erleben wir Verletzungen von Menschenrechten im weiteren Sinne. Faire Entlohnung ist ein grundlegendes Recht – und Verstöße dagegen sind nicht nur ein Gesetzesbruch, sondern auch ein ethisches Versagen.

Diese Entwicklung verdeutlicht, wie entscheidend eine transparente und nachhaltige Gestaltung von Lieferketten ist. Verstärkte Kontrollen und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerrechte respektiert werden – nicht nur global, sondern auch direkt vor unserer Haustür. Der Schutz von Arbeitsbedingungen beginnt mit verantwortungsvollem Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette.