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Ihre rechtssichere Lieferkette –
von unseren Experten persönlich geprüft!

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Handeln dringend erforderlich!

Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise den umfassenden Dokumentationspflichten, drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes. Unternehmen sollten daher jetzt handeln, um die gesetzlichen Vorgaben mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen.

Mathias Hess, Managing Director

Handeln dringend erforderlich!

Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise den umfassenden Dokumentationspflichten, drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes. Unternehmen sollten daher jetzt handeln, um die gesetzlichen Vorgaben mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen.

Lieferkettengesetz verursacht erheblichen Aufwand

Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand massiv, der mit der Einhaltung des Lieferkettengesetzes verbunden ist. Eine Risikoanalyse und der Versand von Fragebögen an Lieferanten reichen bei weitem nicht aus, um den umfassenden Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Spätestens am 31. Dezember 2024, wenn die verlängerte Frist für die Einreichung des BAFA-Berichts abläuft, werden viele Unternehmen feststellen, dass der tatsächliche Aufwand deutlich höher ist als ursprünglich angenommen. Gleichzeitig schießen einige Unternehmen weit über das Ziel hinaus und hinterfragen ihre Geschäftsbeziehungen, weil ausländische Lieferanten nicht bestätigen wollen, dass sie sich an das Gesetz halten – was weder erforderlich noch vorgesehen ist. Es kommt darauf an, die richtige Balance zu finden.

Mathias Hess, Managing Director

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LÖSUNGEN

Die mh2-experts GmbH bietet ein umfassendes Outsourcing für sämtliche operative Aufgaben, die zur Erfüllung des Lieferkettengesetzes anfallen. mh2-experts positioniert sich als Komplettdienstleister für das Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz für mittelständische Unternehmen und entlastet damit insbesondere die Einkaufsabteilungen.

SERVICE

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Mathias Hess ist Managing Director der mh2-experts sowie Experte für IT-Management und die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in kleinen und mittleren Unternehmen

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