mh2-experts warnen vor Nachlässigkeit beim EU-Lieferkettengesetz / Mathias Hess: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“
Auch wenn das EU-Lieferkettengesetz nun doch in etwas abgeschwächter Form eingeführt werden soll, sollten dennoch auch kleine und mittlere Unternehmen auf der Hut sein. Zum einen bleibt das Thema sehr sicher auf der europäischen Agenda, zum anderen haben Bedenken gegen zu viel neue Bürokratie und Haftungsrisiken auch in der Vergangenheit meist nicht dazu geführt, dass regulatorische Vorgaben unterlassen wurden. „Es wird in der Lieferkette auch die kleineren Unternehmen treffen“, so Mathias Hess. Je nach Mehrheiten im neuen EU-Parlament könnten sogar Verschärfungen drohen. So oder so werden die Ziele, die mit dem EU-Lieferkettengesetz verbunden sind, im politischen Diskurs bleiben und letztlich in weitere Regeln und Auflagen gegossen werden. Schon das bereits gültige deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert Unternehmen viel ab.