Abhilfemaßnahmen

Blogartikel zum Lieferkettengesetz 

Thema: Abhilfemaßnahmen 

Abhilfemaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), wenn präventive Maßnahmen nicht ausgereicht haben und Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards innerhalb der Lieferkette festgestellt wurden. Diese Maßnahmen dienen dazu, bestehende Schäden zu beheben und zukünftig ähnliche Vorfälle zu verhindern. 

Der erste Schritt bei der Einleitung von Abhilfemaßnahmen ist die sofortige Identifizierung des Problems. Sobald ein Verstoß bekannt wird, müssen Unternehmen umgehend Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen zu begrenzen. Dies kann durch die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Lieferanten geschehen, indem sofortige Anpassungen in den Produktionsprozessen gefordert werden. Beispielsweise können gefährliche Arbeitsbedingungen behoben oder umweltschädliche Praktiken eingestellt werden. 

Ein wichtiger Aspekt ist die Wiedergutmachung für betroffene Personen. Unternehmen sollten dafür sorgen, dass Personen, deren Rechte verletzt wurden, entschädigt oder anderweitig unterstützt werden. Dies kann die Zahlung von Entschädigungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Bereitstellung von medizinischer Hilfe beinhalten, falls gesundheitliche Schäden aufgetreten sind. 

Abhilfemaßnahmen müssen auch auf die Nachhaltigkeit der Korrekturen abzielen. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur kurzfristige Lösungen finden, sondern langfristige Strategien entwickeln müssen, um sicherzustellen, dass ähnliche Verstöße in der Zukunft vermieden werden. Dies könnte durch strengere Lieferantenverträge, häufigere Audits oder die Unterstützung der Lieferanten beim Aufbau nachhaltigerer Produktionsmethoden geschehen. 

Neben der direkten Korrektur der Verstöße ist auch die Anpassung der internen Prozesse des Unternehmens erforderlich. Wenn ein Verstoß auf systematische Schwächen in der Lieferkette hinweist, sollten Unternehmen ihre Risikomanagement-Strategien überarbeiten und möglicherweise zusätzliche Präventionsmaßnahmen implementieren, um wiederholte Vorfälle zu verhindern. 

Zusammenfassend stellen Abhilfemaßnahmen im Rahmen des LkSG sicher, dass festgestellte Verstöße behoben und zukünftige Risiken minimiert werden. Unternehmen sind verpflichtet, schnell und wirksam auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen zu reagieren, um sowohl betroffene Personen zu schützen als auch rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Hilfreich sind hier auch die s.g. Handreichungen des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle). 

Hilfreiche Hinweise gibt auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.