Präventionsmaßnahmen
Blogartikel zum Lieferkettengesetz
Thema: Präventionsmaßnahmen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesanforderungen sind Präventionsmaßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, um Risiken vorzubeugen und mögliche negative Auswirkungen zu verhindern.
Präventionsmaßnahmen beginnen mit einer umfassenden Risikobewertung der Lieferkette. Unternehmen müssen ihre Lieferanten hinsichtlich möglicher Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden analysieren und Risiken identifizieren. Darauf aufbauend werden spezifische Präventionsmaßnahmen entwickelt, die die Wahrscheinlichkeit solcher Vorfälle deutlich reduzieren sollen. Dazu zählen Schulungen und Workshops für Mitarbeitende und Lieferanten, um ein Bewusstsein für die gesetzlichen Vorgaben zu schaffen und klare Verhaltensregeln zu etablieren.
Ein weiteres zentrales Element ist die Einführung und Kontrolle von Verhaltenskodizes (Beispiel von der IHK hier) für Lieferanten. Unternehmen sollten klare Standards und Erwartungen hinsichtlich menschenrechtlicher und umweltbezogener Praktiken in ihren Verträgen verankern. Diese Kodizes sind oft Grundlage für die regelmäßige Überwachung und Auditierung von Lieferanten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Um die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, ist eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung notwendig. Risiken in globalen Lieferketten können sich schnell ändern, sei es durch politische, soziale oder wirtschaftliche Entwicklungen. Unternehmen müssen daher flexibel bleiben und ihre Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen, um proaktiv auf neue Risiken zu reagieren.
Insgesamt sind Präventionsmaßnahmen im Rahmen des LkSG nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine strategische Chance für Unternehmen, langfristige und nachhaltige Beziehungen zu ihren Lieferanten aufzubauen und Risiken proaktiv zu managen.
Hilfreich sind hier auch die s.g. Handreichungen des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle).
Hilfreiche Hinweise gibt auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.