Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Blogartikel zum Lieferkettengesetz 

Thema: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) 

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU wurde am 5. Juli 2024 veröffentlicht und trat im Sommer desselben Jahres in Kraft. Bis Juli 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu schützen. 

Für Deutschland bedeutet das, dass das heutige Lieferkettengesetzt vom CSDDD abgelöst wird. 

Stufenweise Einführung: 

Die CSDDD gilt ab dem 26. Juli 2027 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Ein Jahr später, ab Juli 2028, werden Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 900 Millionen Euro einbezogen. Kleinere Unternehmen folgen ab Juli 2029, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiter haben. 

Erweiterte Sorgfaltspflichten: 

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zur Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich indirekter Zulieferer, und legt besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverstößen. 

Umwelt- und Klimaschutz: 

Ein zentrales Element der CSDDD ist der Fokus auf Umweltschutz und die Verpflichtung, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Unternehmen müssen Strategien entwickeln, um negative Umweltauswirkungen zu verhindern und im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen handeln. 

Bedeutung: 

Die CSDDD geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, indem sie auch den Klimaschutz stärker berücksichtigt und sowohl EU-Unternehmen als auch Nicht-EU-Firmen betrifft, die in der EU tätig sind. Sie ist ein entscheidendes Instrument zur Förderung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. 

Weitere hilfreiche Infos findet ihr hier beim Deutschen Nachhaltigkeitskodex: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) 

Als auch hier beim Bundesministerium für Umwelt etc.: BMUV: Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)