Unmittelbare und mittelbare Lieferanten

Newsletter zum Lieferkettengesetz 

Thema: Unmittelbare und mittelbare Lieferanten 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt für Unternehmen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten fest und unterscheidet dabei zwischen unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten. 

Unmittelbare Lieferanten, also direkte Geschäftspartner, stehen im Zentrum des LkSG. Unternehmen müssen bei diesen Lieferanten umfassende Maßnahmen ergreifen, wie regelmäßige Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Kontrollen. Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards durchzusetzen, da Unternehmen hier direkten Einfluss ausüben können. 

Mittelbare Lieferanten sind indirekte Akteure in der Lieferkette, z. B. Rohstofflieferanten weiter oben in der Wertschöpfungskette. Für sie gelten anlassbezogene Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen nur dann aktiv werden, wenn konkrete Hinweise auf Risiken oder Verstöße vorliegen. 

Mit der geplanten EU-Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird die Bedeutung mittelbarer Lieferanten jedoch erheblich zunehmen. Die EU-Richtlinie erweitert die Sorgfaltspflichten und verlangt: 

  • Umfassendere Risikoanalysen entlang der gesamten Lieferkette. 
  • Präventionsmaßnahmen für Risiken auch bei mittelbaren Lieferanten. 
  • Transparenz und Berichtspflichten, die detaillierte Nachweise erfordern. 

Wer sich gerne einen Eindruck über die Komplexität von Lieferketten verschaffen möchte, sollte sich den Podcast von Lanz und Precht anhören – ab der Stelle 20:24 wird die Lieferkette eines Bleistifts einmal transparent dargestellt – wirklich hörenswert. 

Podcast: Entscheiden sechs Rohstoffe über unseren Wohlstand? | Lanz & Precht 

Fazit: Während das LkSG bei mittelbaren Lieferanten noch auf konkrete Hinweise beschränkt ist, verpflichtet die EU-Richtlinie Unternehmen dazu, ihre gesamte Lieferkette stärker in den Blick zu nehmen. Dies wird die Anforderungen an Transparenz und Zusammenarbeit mit Lieferanten erheblich erhöhen und damit leider auch den bürokratischen Aufwand noch weiter steigern. 

Hilfreich sind hier auch die s.g. Handreichungen des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle). 

Hilfreiche Hinweise gibt auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales