Abstrakte Risikoanalyse

Blogartikel zum Lieferkettengesetz 

Thema: Abstrakte Risikoanalyse 

Das Risikomanagement im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) teilt sich in zwei Bereiche auf: das abstrakte und das konkrete Risikomanagement. 

Beim abstrakten Risikomanagement werden in der Regel Branche und Herkunftsland eines Zulieferers betrachtet. Dabei wird zwischen Risiken im Bereich Menschenrechte und Umwelt unterschieden, um ein besseres Verständnis der potenziellen Gefahren zu bekommen. Zur Bewertung werden Indizes wie der Slavery Index oder der Environmental Performance Index genutzt. 

Nachdem diese Bewertung abgeschlossen ist, werden die Zulieferer anhand ihres Einkaufsvolumens priorisiert. Dabei kann auch der Einfluss des Unternehmens auf den jeweiligen Lieferanten eine Rolle spielen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen in eigenen Geschäftsbereichen oder bei Tochtergesellschaften in der Regel mehr Einfluss hat als bei großen Konzernen, wo es nur geringe Mengen einkauft. Man kann auch noch weiter differenzieren, indem man das Einkaufsvolumen des Unternehmens ins Verhältnis zum Gesamtumsatz des Lieferanten setzt. 

Am Ende entsteht eine Liste der Lieferanten, die in verschiedene Risikoklassen eingeteilt und entsprechend priorisiert sind. Diese Liste bildet die Grundlage, um zu entscheiden, welche Zulieferer einer konkreten Risikoanalyse unterzogen werden – mehr dazu im Fachbeitrag zur konkreten Risikoanalyse. 

Hilfreich sind hier auch die s.g. Handreichungen des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zum Risikomanagement.