Konkrete Risikoanalyse

Blogartikel zum Lieferkettengesetz 

Thema: Konkrete Risikoanalyse 

Das Risikomanagement im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) teilt sich in zwei Bereiche auf: das abstrakte und das konkrete Risikomanagement. 

Die konkrete Risikoanalyse setzt dabei auf der abstrakten Risikoanalyse auf (siehe auch Newsletter Abstrakte Risikoanalyse). D.h. es werden die Zulieferer selektiert, die die höchsten Risikoklassen haben. Diesen Zulieferern wird dann ein Fragebogen zugeschickt in dem die verschiedenen Menschenrechts- und Umweltthemen, die das Gesetz beschreibt, abgefragt und bewertet werden. Dabei wird hier häufig kein Fragebogen verschickt, sondern der Zulieferer erhält einen Link für ein Portal, in dem er diese Fragen beantworten kann. 

Diese Fragen drehen sich z.B. konkret um die Themen Arbeitssicherheit, Zwangsarbeit, Gleichbehandlung, Koalitionsfreiheit oder Kinderarbeit. 

Die Fragen zu diesen Themen gehen dann in die Richtung, ob denn Richtlinien zu dem Thema vorhanden sind, jemand verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien ist, die Mitarbeiter geschult bzw. informiert sind und ob beispielsweise die Prozessqualität gemessen und ständig verbessert wird. 

Durch die Beantwortung dieser Fragen ist man dann in der Lage eine konkrete Bewertung der verschiedenen Themen für diese Zulieferer durchzuführen. 

Dieses Ergebnis der konkreten Risikoanalyse kann dann wiederum genutzt werden, um darauf aufbauend konkrete Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren, um hier den Risikolevel des Lieferanten weiter zu senken. 

Hilfreich sind hier auch die s.g. Handreichungen des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zum Risikomanagement.