Sorgfaltspflicht
in sicheren Händen
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird.