Lieferkette
in sicheren Händen
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird.
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Nehmen wir uns kurz Zeit für ein kostenoses Erstgespräch.
Lieferkette
in sicheren Händen
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist, Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung des Gesetzes erfordert einen erheblichen Aufwand, der heute von vielen Unternehmen unterschätzt wird.
Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle
Die mh²-experts GmbH bietet Unternehmen einen umfassenden Service zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), der große, direkt betroffene Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden ebenso adressiert wie kleinere Firmen, die vom Gesetz indirekt betroffen sind. Für beide Unternehmensgrößen bietet die mh2-experts den passenden Service an.
Für alle Kunden die passende Lösung
DIREKT
betroffene Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden
Für Unternehmen, die direkt vom Gesetz betroffen sind bieten wir den Advanced-Service und den Professional-Service an.
Der Advanced Service beinhaltet die Nutzung unserer, optimal auf die Anforderungen des Gesetzes zugeschnittenen Software (Software-as-a-Service).
Der Premium Service beinhaltet darüber hinaus die Erledigung sämtlicher operativer Aufgaben, so dass ihre Mitarbeiter deutlich entlastet werden (Business-Process-Outsourcing).
INDIREKT
betroffene Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden
Auch Unternehmen, die nicht direkt vom Gesetz betroffen sind, werden zunehmend von ihren größeren Kunden dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auch nach den Vorgaben des Gesetzes zu analysieren und Risiken ggf. zu reduzieren. Für diese Firmen haben wir ein spezielles, genau auf diese Anforderungen zugeschnittenen Service entwickelt.
Mit dem Starter-Kit können diese Firmen ohne viel Aufwand und geringen Kosten ihren großen Kunden nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen.
Erleben Sie Kundenservice, der wirklich unterstützt
Bei Fragen oder Problemen sind wir für Sie da – schnell, kompetent und persönlich. Kein lästiges Tastendrücken, keine endlosen Warteschleifen und keine unausgereiften automatisierten Chat-Bots. Stattdessen setzen wir auf direkte Kommunikation mit echten Menschen, die sich Ihrer Anliegen annehmen und mit Erfahrung und Fachwissen für Sie da sind.
TERMIN BUCHEN
Nehmen wir uns Zeit für ein kostenloses Erstgespräch. Die Themen Lieferkettengesetz sowie Sorgfalts- und Dokumentationspflichten sind komplex und für den Anfang recht unübersichtlich. Beantworten wir hier schon erste Fragen und finden Lösungsansätze.
NEWSLETTER
Mit unserem Newsletter erhalten Sie wichtige Infos rund um das Lieferkettengesetz, Änderungen und Updates, aber auch Wissenswertes exklusiv. Als Leser unseres Newsletters, sind Sie immer etwas mehr informiert und bleiben auf dem Laufenden.
FRAGEN?
Wenn Sie zu den Themen Lieferkettengesetz und Sorgfaltspflichten Fragen haben, und es für ein kostenloses Erstgespräch noch zu früh ist, dann senden Sie uns gern eine schriftliche Anfrage. Wir beantworten diese, bzw. melden uns auf Ihren Wunsch bei Ihnen.
Lieferkettengesetz verursacht erheblichen Aufwand
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand massiv, der mit der Einhaltung des Lieferkettengesetzes verbunden ist. Eine Risikoanalyse und der Versand von Fragebögen an Lieferanten reichen bei weitem nicht aus, um den umfassenden Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Spätestens am 31. Dezember 2025, wenn die verlängerte Frist für die Einreichung des BAFA-Berichts abläuft, werden viele Unternehmen feststellen, dass der tatsächliche Aufwand deutlich höher ist als ursprünglich angenommen. Gleichzeitig schießen einige Unternehmen weit über das Ziel hinaus und hinterfragen ihre Geschäftsbeziehungen, weil ausländische Lieferanten nicht bestätigen wollen, dass sie sich an das Gesetz halten – was weder erforderlich noch vorgesehen ist. Es kommt darauf an, die richtige Balance zu finden.
CSDDD – Transparenz in der Lieferkette als Schlüssel zur Nachhaltigkeit
/in NewsletterDie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU setzt neue Maßstäbe für die Transparenz und Verantwortung in globalen Lieferketten. Unternehmen sind künftig verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Risiken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Warum ist Transparenz entscheidend? Die CSDDD fordert Unternehmen auf, über ihre Lieferketten hinweg klare Einblicke zu […]
Entstehung des CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive
/in NewsletterDie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde von der Europäischen Kommission initiiert, um Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette zu verpflichten. Diese wird aller voraussicht nach das Deutsche Lieferkettengesetz ablösen bzw. wird das deutsche Gesetz entsprechend verändert.
Aktuelle Mindestlohnverstöße in Deutschland
/in NewsletterJüngste Berichte über Mindestlohnverstöße in Deutschland zeigen deutlich, dass selbst hierzulande grundlegende Rechte von Arbeitnehmern regelmäßig verletzt werden. Beispielsweise bleibt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns vielen Branchen ein erhebliches Problem.